Bittet 1849 den Rat um Schadenersatz für Schaden, verursacht durch aus der Röhrenfahrt austretendes und in seinen Keller fließendes Wasser. Unterm 7. Sept. 1849 beschließt der Stadtrat: "Der Kellerzins für 1848/49 ist auf die Kommunkasse zu übernehmen." - Am 4.10.1851 mahnt Sonnenschein ein inzwischen neuerlich gestelltes Gesuch an, auf das er am 15.10.1851 abschlägigen Bescheid erhält. Am 21.10.1851 wendet er sich zusammen mit seinem Nachbarn Carl Volkhardt an den Kreisdirektor um Hilfe. Entschgädigung wurde wieder abschlägig beschieden. Qu.: KrAC B II 2 Nr. 33
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