Die Eltern desselben (Rosina verw. Wittich geb. Böhmel Nr. 262 und Julius Hermann Döpel Nr. 261) waren also nie verheiratet. Julius Döpel erkannte lt. Amtsgerichtsmitteilung vom 23.7.1935 die Vaterschaft von Friedrich Gottlob an. Dieser führte jedoch zunächst den Geburtsnamen seiner Mutter. Erst 1907 erhielt er durch Gerichtsentscheid das Recht, den Namen Wittich zu führen.
Die Witwe Rosina Maria Theresa Wittich hatte gleichzeitig auch ein Verhältnis mit dem Bruder des Julius Hermann Döpel aus Rabis. Aus dieser Beziehung, die ebenfalls nicht legitimiert wurde, ging 1878 das Kind Julius hervor, das in dieser Ahnenliste sonst nicht erfaßt ist, aber der Halbbruder des Friedrich Gottlob Wittich war.
Dieser Vorgang erklärt, warum der Name Wittich in der vorliegenden Ahnenreihe ohne Bezug nach hinten ist.
Aus der Ehe der Ros. Maria Ther. Wittich entstammen die Kinder August und Karl Wittich, in dieser Ahnenreihe ebenfalls nicht erfaßt. Sie waren auch Halbbrüder der Nr. 257.