Besaß außer Äckern, Wiesen und Weinbergen ein Haus in Bürgel, das nach seinem Tod wegen hoher Verschuldung (100 fl. an den Rat zu Bürgel) in schlechtem Zustand war. Das Haus bringt zunächst Georg Albrecht v. Meußebach , damals Pfandinhaber des Amtes Bürgel, in seinen Besitz. (1641) Im selben Jahre wird ein Bruder des früheren Besitzers namens Josua erwähnt, der sich bereit erklärt hat, das Haus für 25 fl. zu übernehmen. Es ist jedoch nicht erkennbar, ob letzterer Einwohner in Bürgel war, wahrsacheinlich nicht. 1653 meldet sich der jüngste Sohn des Gideon Schlechtiger, Caspar, beschwert sich beim Herzog, dass sein Vaterhaus zusamt allen Grundstücken an den v. Meußebach verschleudert wurde und erhebt Anspruch auf Restitution. Dieser wird vom Herzog abgewiesen.- Qu.: KrAC A 1 S.183ff
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