Kaufcontract zwischen Johann Georg II Weidners Erben und der Ehefrau von Mstr. Christoph Freytag vom 1.3.1755 über 1/2 Wiese im Haingrunde. - Außerdem 1/2 Wiese eben dort an Johann Ehrenfried Weidner für 20 fl. - Qu.: KraC B V !6 Nr. 1; KrAC B II/2 Nr. 1 |
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Bez.: 1691/97/1701/11/15/20/26 - Qu.: KB Thalbürgel /KR Thalbürgel/ KB Graitschen/B,/ Fronregister 1715 |
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Vater: David Weidner, Müllermeister in Graitschen - Vollständige Berufsbezeichnung: Huf- und Waffenschmied - 1715 Handfröner - Hat lt. Specification von 1725 "im Falle der Not" 1 Mann zu stellen. - Besitzt 1726 14 Acker Land (!), 4 Kühe und 4 Schafe - Qu.: KrAC B II 4 Nr. 1/ ThHStAW B 10573/ KrAC B XXII 81 Nr. 1-2 |
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Weidner wurde am 25.8.1792 auf Anweisung des Herzogs als Bürgeler Stadtschreiber (Actuar) eingeführt und führte als solcher das Innungsbuch der Maurer, zugleich war er 1794 bis 1800 alternierender BM mit Apotheker Huschke. Er führte den Titel Hofadvokat. Zu seiner Zeit muss es - wie aus späteren Beschreibungen aus dem Jahr 1804 hervorgeht - zu katastrophalen Zuständen der Unordnung und Ungesetzlichkeit in Bürgel gekommen sein. Es folgte ein kostspieliger Prozeß (der sog. Weidnerische Prozess) , über den bisher keine expliziten Nachrichten gefunden wurden. Einziger inhaltlicher Hinweis: BM Weidner hatte den Cämmerer Wilhelm Jahn nicht zum BM gewählt, weshalb dieser es nicht wurde. - Aus dem Jahre 1804 stammt folgende Bewertung des Weidnerischen Prozesses aus der Hand des Stadtschreibers Gottlieb Schwabe: "....als wir uns noch jetzt mit Schauder und Entsetzen an jene Zeiten des Weidnerischen Prozesses erinnern, wo weder Recht noch Gerechtigkeit hier war, wo auf dem Rathause allhier die tumultarischsten Auftritte vorfielen, wo jeder sein eigener Richter und Selbsträcher war, wo sich jeder Bürger seinen eigenen Willen zum Gesetz machte, wo der Trieb wilder tobender Leidenschaften die Gemüter beherrschte, wo der Schwache nicht gesichert war gegen die gewaltsamen Ausbrüche des Stärkeren, wo der Redliche seinem Bedrücker nicht mehr die Pflichten des Rechtverhaltens, der Billigkeit und Gerechtigkeit vor Augen halten konnte." - Qu.: KrAC B II/3 Nr. 2-7, KrAC B II 4 Nr. 2, KrAC B X 32 Nr. 3 |
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Vater: Gottfried Weidner, Müllermeister in Graitschen. - 1749 Bürgermeister u. Stadtschreiber wechselnd (bis zum Tod). Auch Accis-und Steuereinnehmer in Bürgel- Unterschreibt als cons. den Vergleich zu Kriegskosten zwischen Stadt und Dorfschaften vom 24.1.1766 - Erkauft 1717 1 Acker für 36 fl. auf der Quere überm Steingraben. - Borgt der Stadt Bürgel im 7-jährigen Krieg in vier Raten rund 150Mfl. - Qu.: KrAC B II 2 Nr. 1; KrAC B V 16 Nr. 1; KrAC B XVIII 57 Nr. 1 |
KB Bürgel: " ... den 24. Sept. 1743 abortierte die Frau Steuereinnehmern Wilhelmine Friederica Weidnerin, da sie unlängst mit ihrem Liebsten vor 8 bis 10 Wochen Hochzeit gehalten und bis anhero an Friesel und rother Rohr hart darniedergelegen; weilen nun die Frucht unvollkommen und tot gewesen, ist solche in der Stille durch die Hebamme auf dem Gottesacker eingescharrt worden." |
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Weidner mußte 100 Dukaten für den Dispens zur 2. Heirat zahlen: die Tochter der offensichtlich erheblich älteren Schwester seiner ersten Frau. KB Bürgel: " ... heiratete seines verstorbenen Weibes Schwester Tochter, Jgfr. Wilhelmine Henriette, Herrn Joh. Christian Matthäi, Jägers in Poxdorf einige Tochter, nachdem er, weimarischer ................ da man doch vorhero ihm .... ernstlich widerraten, 100 Dukaten spec. pro Dispensatione geben mußte, endlich privatim auch sine proclamatione den 16. Aprilis auf ergangenen Specialbefehl in seinem Hause copuliret wurde. Da er dann im Chursächsischen von wegen der Braut noch keine Dispensation erlangen können, gleichwohl ...der zu vermuthenden Strafe ......worfen, wird die Erfahrung lehren, wie die Sache wird entschieden werden. " |
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