Fürstl. Geleitseinnehmer 1715/1742 - Liefert der Stadt 1724 eine neue Sturmschleife für 10 gr 3 pf. - Erhält 1725/26 aus der Stadtkasse 16 gr für "Arbeit an Schrote, Wagen und Lettern." - Hat lt. Specification von 1725 "im Falle der Not" 1 Pferd zu stellen. - 1715 Handfröner - gehört zu den Besitzlosen - Von ihm heißt es im Protokoll der Generalvisitation 1729: "Der Rat brachte weiter an, es sei der hiesige Wagner Meyer fast an die 20 fl Steuern schuldig und bat um Verfügung, wie solche von ihm einzutreiben, indem derselbe wenig oder nichts mehr im Vermögen habe. Nachdem nun besagter Wagner vorgefordert worden, so geschahe demselben deswegen Vorhalt, mit der Auflage fördersamst Anstalt zur Zahlung zu machen, welches er auch zwischen hier und Weihnachten zu tun versprochen. Nicht weniger wurde demselben, weil er zugleich die hiesige Fürstl. Gothaische Geleitseinnahme hat, die Bedeutung getan, die Besserung der hier herum befindlichen Hauptstraßen fördersamst zu bewerkstelligen mit der Verwarnung, dass man sich sonsten bei Fürstl. Gothaischer Herrschaft deswegen über ihn beschweren würde- Bez.: 1715/24/26/29/31/41/42 - Qu.: KrAC B XXII 81 Nr. 1-2/ Brauacte/ Fronreg. 1715/ KrAC B II 3 Nr. 2/ KrAC B II 2 Nr. 1/ KrAC B II 4 Nr. 1 ab Seite 17/ ThHStAW B 10573 - Unterzeichnet 1729 die Beschwerde der ärmeren Bürgel wegen des Mißbrauchs der Brauordnung .- Qu.: KrAC B VI 23 Nr. 1 S. 63 -
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