1721 als Cantor in Bürgel eingeführt. - Die Ehe blieb kinderlos - Bei der Generalvisitation 1729 wird folgende Beschwerde der Bürgerschaft protokollisiert: "...beschwerte sich die Bürgerschaft über den hiesigen Cantorem, dass selbiger anitzo 8 gr von einem Kinde, so in die Schule getan würde, fordere, da doch sonsten nur 2 gr gewöhnlich gewesen, wie denn derselbe auch kein Lied in der Kirche anfange, und mehr Leichenkosten praetendire als sonsten Herkommens sei. Comissio gab hierauf die Resolution, dass die Sache bei Abnahme der Kirchrechnung und zugleich anzustellender Kirchenvisitation erörtert werden solle." - Qu.: GL./ KrAC B II 2 Nr. 1
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