"Meine Tochter Joh. Friederike beabsichtigt, sich mit dem Müller Joh. Michael Maketanz in Schkölen zu verehelichen. Behufs ihrer Aufnahme daselbst erkläre ich hiermit: daß ich diejenigen 475 Tthl., welche auf die von Maketanz erkaufte Mühle angezahlt worden sind, aus meinen Mitteln erlegt und diese Summe meiner Tochter nicht als ein Darlehn, sondern als wirkliche Mitgift, ohne irgend eine Verpflichtung zur Widererstattung gegeben habe und meinem künftigen Schwiegersohn in dieser Eigenschaft hiermit überlassen haben will.... Thalbürgel am 12.8.1842" - Qu.: KB Bürgel, Horschik, KrAC B XXI/76, KrAC B IV/14 Nr.11, Urkunde v. 12.8.1842 (Kopie vorh.)
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