Die außergewöhnliche Kindfolge 1./2. ist korrekt!! - KB Bürgel bei 1. Kind: "Es sind obige Eheleute den 19. Oct. a.p. copuliret worden und nur 14 Wochen im Ehestande gewesen. Gegen Erlegung von 4 rthl. Dispensationsgeld ans Hochfürstl OC sind dieselben ohne Kirchenbuße und ohne Ablesung ad sacra admittiret worden." Weimar als Ratscämmerer im 7-jährigen Krieg (da borgt er der Stadt Bürgel 100Mfl) und 1789 bei Reparatur der Röhrenfahrt bezeugt. - 1764 stiftet er der Kirche 2 Wachslichter für den Altar. Erbsonderung zw. Vater und Kindern am 16.5.1761 - Qu.: KrAC B V 16 Nr. 1; KrAC B X 32 Nr.2; KrAC B XVIII 57 Nr. 1; Wolfram, Bilder nach Notizen Zicklers.
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