Bez.: 1715 - Qu.: ThHStAW B 10573 - KB Bürgel: "....ward auf Kriegsmanier begraben. Sein Grab sollte auf Verordnung des Herrn Amtmanns wie auch des Herrn Hauptmanns von .... zu ..... durch die Soldaten verfertigt werden, weil kein Geld vorhanden, um das Grab zu verfertigen. Weil aber solches ohne mein Bewußt und Begrüßung veranstaltet worden, dadurch es ohne meine des Adjuncten Anweisung zugangen, so gestattete solches nicht, sondern ließ das Grab durch den Totengräber verertigen, wodurch ich ein Grab der Barmherzigkeit tat und den Totengräber von den ....geldern seine Arbeit bezahlen ließ. Welches hiermit ......."
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